Information 1/2009

BILGENENTWÄSSERUNGSVERBAND
WASSERVERBAND ZUM SCHUTZE DES RHEINS UND SEINER NEBENFLÜSSE VOR VERUNREINIGUNG DURCH BILGENWÄSSER UND MINeralölE DER SCHIFFE

Informationen 1/2009

zum Teil A des Internationalen Übereinkommens über die Sammlung,
Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

1. Belgien hat als letzter der sechs Vertragsstaaten sein Ratifikationsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Ratifikationsurkunde Belgiens ist aber noch nicht bei der ZKR hinterlegt worden. Dieser Schritt soll erst dann erfolgen, wenn das derzeit noch in der Ausschreibung befindliche elektronische Bezahlsystem betriebsbereit ist. Das elektronische Bezahlsystem bietet gegenüber dem nicht mehr zeitgemäß erscheinenden Wertmarkensystems viele Vorteile bei der Erhebung der Entsorgungsentgelte.

2. Nach der Ratifikation des Übereinkommens durch Belgien sind letzte Unsicherheiten beseitigt, dass das Übereinkommen allein aus Gründen der fehlenden Ratifikation Belgiens scheitern könnte. Allerdings verschiebt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens aus vorgenanntem Grund zeitlich noch etwas nach hinten. Derzeit ist im Gespräch, dass das Übereinkommen im vierten Quartal 2009 – spätestens aber am 1. Januar 2010 – in Kraft treten wird.

3. Allen Verantwortlichen für die Belange des Abfallübereinkommens ist bewusst, dass der Informationsstand über die drei Teile (A Bilgenentölung, B Ladungsbereich, C Sonstige Abfälle) des Abfallübereinkommens in der Binnenschifffahrt verbessert werden muss. Veranstaltungen der ZKR, des Bundes, der Länder und natürlich auch des BEV sind im Gespräch. Aber ohne das Datum des Inkrafttretens genau angeben zu können, erscheinen solche Veranstaltungen derzeit noch nicht sinnvoll.

Duisburg, den 23. Januar 2009

 

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