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BILGENENTWÄSSERUNGSVERBAND WASSERVERBAND ZUM SCHUTZE DES RHEINS UND SEINER NEBENFLÜSSE VOR VERUNREINIGUNG DURCH BILGENWÄSSER UND MINeralölE DER SCHIFFE
Informationen 1/2010
zum Teil A des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
1. Am 5. März 2010 ist das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt zum 1. November 2009 in Deutschland (BGBl. 2010, Teil II, Nr. 4 vom 5. März 2010) bekannt gemacht worden.
2. Die Neuregelung, die in Bezug auf das Bezahlsystem zur Finanzierung der Bilgenentölung erst zum 1. Juli 2010 wirksam werden, sind derzeit nur mit Hilfe von Dokumenten auf Arbeitsebene darstellbar. Inhaltlich besteht über die Grundzüge der Neuregelung seit langem Konsens. Dies betrifft insbesondere die Erhebung des Entsorgungsentgelts in Höhe von 7,50 € pro 1.000 Liter gebunkerten Gasöls mittels ECO-Karte, Mobilterminal und Datenbanksystem.
3. Bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist eine entsprechende Änderung des Übereinkommens in Bearbeitung, die anschließend auf nationaler Ebene im Ausführungsgesetz nachvollzogen wird. Diese Aufgabe wird termingerecht zum 1. Juli 2010 abgeschlossen.
4. Der BEV hat Mitte März eine Broschüre herausgegeben und mit einer flächendeckenden Verteilung der Broschüre an alle Interessenten in Deutschland begonnen. Leitgedanke des BEV ist, dass sich für die Binnenschifffahrt in den Regionen, in denen heute schon öffentlich finanzierte Entsorgungssysteme installiert sind, möglichst wenig ändert. Die Broschüre bereitet auf unvermeidbare Änderungen vor und liefert den Nutzern in den Regionen dort grundlegende Informationen, wo der BEV erstmalig für Organisation und Finanzierung verantwortlich ist.
5. Der BEV wird über die Einzelheiten des neuen Regelungen über Organisation und Finanzierung rechtzeitig und umfassend auf seiner website www.bilgenentwaesserung.de informieren.
Duisburg, den 17. März 2010
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