Organisation

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Allgemeine Informationen

Öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle können von allen Berechtigten in Deutschland an den vom BEV bezeichneten Annahmestellen kostenlos abgegeben werden. Diese Annahmestellen finden Sie unter Das Entsorgungsangebot.

Zur Abgabe berechtigt sind alle Binnenschiffe und schwimmenden Geräte, deren Haupt- oder Hilfsmotoren mit Ausnahme der Ankerwindenmotoren Verbrennungskraftmaschinen sind und die mineralölsteuerfreien Kraftstoff verbrauchen dürfen.

Dies gilt in allen sechs Vertragsstaaten des Übereinkommens, unbeachtlich der Flagge der Fahrzeuge. Schiffe, die obiger Definition entsprechen – aber eine andere Flagge als die eines Vertragsstaates führen -, können ebenfalls Abfälle an den zum System des BEV gehörenden Annahmestellen entsorgen. Sie müssen aber auch bei jedem Bunkervorgang im Geltungsbereich des Übereinkommens bezahlen.

Die Abgabe an einer Annahmestelle unterliegt bestimmten Bedingungen. In den Regionen, in denen es bisher öffentlich-rechtliche Bedingungen gab, soll sich (fast) nichts ändern. Die vom Rhein und von der Weser bekannten Grundregeln können von denen in anderen Regionen abweichen.

Grundsätzlich gilt, dass eine Annahme von Abfällen nur montags bis freitags (nicht an Feiertagen) innerhalb eines Zeitfensters von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr abgegeben werden können. In einzelnen Regionen können die Zeiten abweichen.

An allen Bilgenentölerbooten und –stationen sowie den kombinierten Bunkerbooten/Bilgentölungsbooten können feste und flüssige ölhaltige Schiffsbetriebsabfälle abgegeben werden.

Eine wesentliche Bedingung ist die Anwendung des in der Rheinschifffahrt schon lange bekannten Merkblatts für die Abfallbeseitigung sowie die Verwendung von Reinigungsmitteln in der Binnenschifffahrt im gesamten Vertragsgebiet.

Komplett neu ist, dass bei jeder Entsorgung ein Annahmevertrag zwischen Entsorger und zu entsorgendem Schiffe geschlossen werden muss. Alle Entsorger halten entsprechende Formulare vor.

Für Tankwagenentsorgungen gelten besondere Regeln. Hervorzuheben ist, dass bei Tankwagenentsorgungen ausreichender zeitlicher Spielraum bestehen muss, um eine wirtschaftliche Entsorgung zu ermöglichen.

In Gebieten, in denen ausschließlich per Tankwagen entsorgt wird, müssen Entsorgungsmöglichkeiten zur Annahme fester Abfälle noch herausgearbeitet werden. Bislang liegen dem BEV nur begrenzte Informationen vor.

Im Internet finden Sie unter
www.ccr-zkr.org unter dem Stichwort CDNI in der Navigationsspalte allgemeine Informationen zu Übereinkommen.

Über Abgabemöglichkeiten in den übrigen Vertragsstaaten des Übereinkommens soll auf Dauer die Website
www.CDNI-IWT.org informieren. Dort finden Sie auch Links zu den Websites der Innerstaatlichen Institutionen der übrigen Vertragsstaaten.

Das Entsorgungsangebot

Das Rückgrat der Bilgenölentsorgung ist die Entsorgung per Bilgenentölerboot. In zentralen Regionen der Binnenschifffahrt (z. B. Duisburg, Mannheim, Mainz/Frankfurt) sind Bilgenentölerboote stationiert, die innerhalb der Öffnungszeiten permanent erreichbar sind.

Dort, wo das Entsorgungsaufkommen den Einsatz von reinen Bilgenentölerbooten nicht rechtfertigt, kommen kombinierte Bilgenentölerboote und Bunkerboote zum Einsatz (Magdeburg / Berlin oder Kanalgebiet).

Außerhalb der Schifffahrtszentren bietet der BEV Entsorgungsleistungen in Form von Streckenfahrten (Main, Neckar Mosel) zu veröffentlichten Fahrplänen an. Auf diese Weise wird eine wirtschaftliche und zugleich bedarfsgerechte Entsorgung in der Fläche geboten.

Ergänzt wird das Entsorgungsangebot durch stationäre Annahmestellen (z.B. Regensburg), bei denen die Berechtigten ihre öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle abgeben können.

Überall dort, wo weder mobile noch stationäre Annahmestellen vorhanden sind oder vorhandene Stellen für die dort tätige Binnenschifffahrt nicht nutzbar sind, bietet der BEV eine Tankwagenentsorgung an. Für Anforderung und Abwicklung der Entsorgungsaufträge beachten Sie bitte die besonderen Bedingungen.

Region

Annahmestelle

Rheinstromgebiet, Nebenflüsse, MDK,
deutsche Donau, Datteln

6 Bilgenentölerboote
2 feste Stationen

Wesergebiet, mit Einsatzzeiten überwiegend in Bremen, aber auch in Minden

1 Bilgenentölerboot

Hamburger Hafen

mehrere Annahmestellen
dazu 1 Bilgenentölerboot

Zwischen Elbe und Oder

2 kombinerte Bubos / Bibos
1 Entsorgungsschiff

Nordwestdeutsches Kanalgebiet
Datteln bis Emden

Streckenfahrt eines Bilgenentölungsbootes

Entsorgung durch Straßenfahrzeuge    bundesweit auf Anfrage

30 verschiedene Unternehmen

Eine Tabelle der zum Entsorgungssystem des BEV gehörenden Annahmestellen mit Terminen und Rufnummern finden Sie hier
sowie in unserem Downloadbereich.

Rheinstromgebiet und westdeutsches Kanalgebiet (Datteln)
Wenn Sie sich im deutschen Teil des Rheinstromgebietes befinden und Entsorgungsbedarf haben, melden Sie Ihren Entsorgungsbedarf bitte direkt bei den Rufnummern der Bilgenentölungsboote oder der Dispositionszentrale der Bilgenentölungsgesellschaft mbH unter 0203 / 80 09-453 /-454. Alle übrigen Telefonnummern und Fahrpläne für Streckenfahrten auf den Nebenflüssen Main, Mosel und Neckar finden Sie hier.

Dortmund-Ems-Kanal
Das normalerweise in Datteln stationierte Bilgenentölerboot „BIBO 5“ führt in regelmäßigen Abständen Streckenfahrten auf dem Dortmund-Ems-Kanal von Datteln nach Emden und wieder zurück durch. „BIBO 5“ ist erreichbar unter 0170 / 8 13 06 05. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Donau
Am deutschen Teil der Donau hat der BEV in Regensburg eine stationäre Abgabemöglichkeit eingerichtet. Diese ist telefonisch direkt unter 0151 / 18 01 08 78 zu erreichen.

Ergänzt wird das Entsorgungsangebot auf dem deutschen Teil der Donau bis zur deutsch-österreichischen Grenze bei Jochenstein / Passau durch zwei Streckenfahrten im Jahr. Das Bilgenentölerboot ist zu erreichen unter 0170 / 8 13 06 08.

Informationen über beide Annahmestellen sind auch über die Dispositionszentrale der Bilgenentölungsgesellschaft mbH unter 0203 / 80 09-453 /-454 erhältlich.

Wesergebiet
An der Weser ist das Bilgenentölerboot „Wendelin“ tätig. Wendelin arbeitet überwiegend in Bremen, manchmal in Minden und auf der Strecke zwischen Minden und Bremen.
Von Bremen aus fährt „Wendelin“ auf der Unterweser nicht weiter als bis zu km 32 (Huntemündung). Wendelin ist erreichbar unter 0175 / 2 08 77 79. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Bremerhaven / Unterweser
Binnenschiffsentsorgungen von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen sind am Gelände der Firma Bominflot von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr nach vorheriger Voranmeldung unter der Rufnummer 0471 / 9 44 61 - 44 nach Verfügbarkeit der Anlage möglich. Entsorgungen im Unterweserbereich zwischen der Huntemündung (Unterweser km 32 und der Seegrenze, bei denen die separate An- und Abfahrt einer Barge erforderlich ist, müssen zuvor beim BEV unter Verwendung des Formulars „Meldung von Entsorgungsbedarf“ angemeldet werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Hamburg
Im Hamburger Hafen steht von Montag bis Freitag ein Bilgenentölerboot zur Verfügung. An bestimmten Werktagen steht dieser Bilgenentöler jedoch nicht für die allgemeine Binnenschifffahrt zur Verfügung sondern dient als Annahmestelle für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle der Kleinfahrzeuge („Barkassentag“). Zusätzlich können an drei Landstationen öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle abgegeben werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Zwischen Elbe und Oder
In Berlin und Magdeburg sind kombinierte Bunkerboote und Bilgenentölerboote für den BEV im Einsatz tätig. Zwischen Elbe und Oder führt ein Entsorgungsschiff ständig Streckenfahrten durch. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

”Landgebundene” Entsorgung
Wo weder Bilgenentölerboot noch –station ihren Dienst tun, kann die Entsorgung fester und flüssiger Abfälle von Binnenschiffen nur per Straßenfahrzeug erfolgen (Saugwagen, Pritschenwagen o.ä.) Hierfür hält der BEV ein spezielles Anforderungsformular bereit.

Bitte beachten Sie, dass für die Disposition dieses Entsorgungsweges ein zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Der BEV ist gehalten, die wirtschaftlich günstigste Entsorgungsmöglichkeit ausfindig zu machen. Hierfür wird ein Vorlauf von fünf Arbeitstagen benötigt (montags bis freitags, ohne Feiertage).

Entsorgungsbedarf ist dem BEV mit einem Anforderungsformular mitzuteilen. Der BEV wird entweder einem vertraglich gebundenen oder den im Einzelfall nach Preisvergleich günstigsten Entsorger auswählen und den Auftrag verbindlich einteilen. Das Anforderungsformular erhalten Sie hier oder aber in unserem Downloadbereich.

Sonstiges
In allen bisher noch nicht angesprochenen Fällen soll ebenfalls das Anforderungsformular verwendet werden, um dem BEV Entsorgungsbedarf anzuzeigen. Zu diesen Fällen gehört z.B. der Entsorgungsbedarf von Fahrzeugen auf der Unterweser. Ausgehend vom IST-Zustand wird der BEV auch hier die von ihm erwarteten Leistungen erbringen. Das Anforderungsformular erhalten Sie hier oder aber in unserem Downloadbereich.

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