Organisation

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Allgemeine Informationen

Öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle können von allen Berechtigten in Deutschland an den vom BEV bezeichneten Annahmestellen kostenlos abgegeben werden. Diese Annahmestellen finden Sie weiter unten im Abschnitt
Das Entsorgungsangebot.

Zur Abgabe berechtigt sind alle Betreiber von Binnenschiffen und schwimmenden Geräten, deren Haupt- oder Hilfsmotoren mit Ausnahme der Ankerwindenmotoren Verbrennungskraftmaschinen sind und die mineralölsteuerfreien Kraftstoff (Diesel und GTL) verbrauchen dürfen. Dafür muss bei jedem Bunkervorgang im Geltungsbereich des Übereinkommens eine Entsorgungsgebühr gezahlt werden (siehe
Finanzierung).

Dies gilt in allen sechs Vertragsstaaten des Übereinkommens, unbeachtlich der Flagge der Fahrzeuge. Schiffe, die obiger Definition entsprechen – aber eine andere Flagge als die eines Vertragsstaates führen -, können ebenfalls Abfälle an den zum System des BEV gehörenden Annahmestellen entsorgen. Diese Schiffe sind nach jedem Bunkervorgang im Vertragsgebiet zur Zahlung der Entsorgungsgebühr verpflichtet

Die Abgabe an einer Annahmestelle unterliegt allgemeinen Bestimmungen, die Sie unter Download finden oder hier herunterladen können (siehe
Abgabe- und Annahmebedingungen des BEV).

Grundsätzlich gilt, dass eine Annahme von Abfällen nur montags bis freitags (nicht an Feiertagen) innerhalb eines Zeitfensters von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr abgegeben werden können. In einzelnen Regionen und vor allem bei Streckenfahrten können die Zeiten abweichen.

An allen Bilgenentölerbooten und –stationen sowie den kombinierten Bunkerbooten/Bilgentölungs-booten können feste und flüssige ölhaltige Schiffsbetriebsabfälle abgegeben werden.

Eine wesentliche Bedingung ist die Anwendung des in der Rheinschifffahrt schon lange bekannten
Merkblatts für die Abfallbeseitigung sowie die Verwendung von Reinigungsmitteln in der Binnenschifffahrt im gesamten Vertragsgebiet.

Bei jeder Entsorgung muss zwischen Entsorger und dem zu entsorgenden Schiff ein Nachweis über die Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen erstellt werden. Alle Entsorger halten entsprechende Formulare vor.

Für Tankwagenentsorgungen gelten besondere Regeln. Hervorzuheben ist, dass insbesondere bei Tankwagenentsorgungen ausreichender zeitlicher Spielraum für die Disposition bestehen muss

Im Internet finden Sie unter
www.cdni-iwt.org unter dem Stichwort CDNI in der Navigationsspalte ausführliche Informationen zu allen Teilen des Übereinkommens.

Über Abgabemöglichkeiten in den übrigen Vertragsstaaten des Übereinkommens informiert die Website
www.cdni-iwt.org.
Dort finden Sie auch Links zu den Websites der Innerstaatlichen Institutionen der übrigen Vertragsstaaten.


Das Entsorgungsangebot

Das Rückgrat der Bilgenölentsorgung ist die Entsorgung per Bilgenentölerboot. In zentralen Regionen der Binnenschifffahrt (i.e. Duisburg, Datteln, Mannheim, Mainz/Frankfurt)  sind Bilgenentölerboote stationiert, die innerhalb der Öffnungszeiten permanent erreichbar sind.

Dort, wo das Entsorgungsaufkommen den Einsatz von reinen Bilgenentölerbooten nicht rechtfertigt, kommen kombinierte Bilgenentölerboote und Bunkerboote zum Einsatz (Magdeburg und Berlin).

Außerhalb der Schifffahrtszentren bietet der BEV Entsorgungsleistungen in Form von  Streckenfahrten (Main, Neckar, Mosel, Donau, nordwestdeutsche Wasserstraßen) zu veröffentlichten Fahrplänen an. Auf diese Weise wird eine wirtschaftliche und zugleich bedarfsgerechte Entsorgung in der Fläche geboten. Downloadbereich

Ergänzt wird das Entsorgungsangebot durch stationäre  Annahmestellen (z.B. Hamburg, Bremerhaven oder Lübeck), bei denen die Berechtigten ihre öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle abgeben können.

Überall dort, wo weder mobile noch stationäre Annahmestellen vorhanden sind oder vorhandene Stellen für die dort tätige Binnenschifffahrt nicht nutzbar sind, bietet der BEV eine Tankwagenentsorgung an. Für Anforderung und Abwicklung der Entsorgungsaufträge beachten Sie bitte die besonderen Bedingungen.

Eine Tabelle der zum Entsorgungssystem des BEV gehörenden Annahmestellen mit Terminen und Rufnummern finden Sie
hier sowie in unserem Downloadbereich.


Rheinstromgebiet, Mosel, Main, MDK
Wenn Sie sich im deutschen Teil des Rheinstromgebietes befinden und Entsorgungsbedarf haben, melden Sie Ihren Entsorgungsbedarf bitte direkt bei den Rufnummern der Bilgenentölungsboote oder der Dispositionszentrale der Bilgenentölungsgesellschaft mbH unter 0203 / 80 09-453 /-454. Alle übrigen Telefonnummern und Fahrpläne für Streckenfahrten auf den Nebenflüssen Main, Mosel, Neckar und MDK finden Sie hier.

Niederrhein
Am Niederrhein führt das Bilgenentölungsboot 9 von Duisburg aus jährlich 3 Streckenfahrten nach Rees und zurück durch. Die Rufnummer ist 0170 / 8 13 06 09. Den Fahrplan finden Sie hier.

Oberrhein und Neckar
Am Oberrhein und am Neckar führt das Bilgenentölungsboot 7 von Mannheim  aus jährlich 3 Streckenfahrten durch. Die Rufnummer ist 0170 / 8 13 06 07. Den Fahrplan finden Sie hier.

Donau
Am deutschen Teil der Donau ist seit 1. Februar 2018 mit BiBo 10 das erste bei BEV unter Vertrag stehende neu gebaute Bilgenentölungsboot in Doppelhüllenbauweise im Einsatz. Bibo 10 ist telefonisch direkt unter  0160 95 43 17 44 zu erreichen.

Bibo 10 ist vorwiegend in Regensburg im Einsatz und führt im Jahresverlauf mehrere Streckenfahrten bis zur deutsch-österreichischen Grenze bei Jochenstein / Passau durch.

Die Streckenfahrten auf dem MDK zwischen Bamberg und Regensburg teilen sich Bibo 8 und Bibo 10 untereinander auf.

Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich
Download.

Datteln
Im westdeutschen Kanalgebiet ist das Bilgenentölungsboot 5 stationiert. Die Rufnummer ist 0170 /
8 13 06 05. Den Fahrplan finden Sie
hier.

Dortmund-Ems-Kanal (Südstrecke)

Das normalerweise in Datteln stationierte Bilgenentölerboot „BIBO 5“ führt in regelmäßigen Abständen Streckenfahrten auf dem Dortmund-Ems-Kanal von Datteln nach Emden und wieder zurück durch. „BIBO 5“ ist erreichbar unter 0170 / 8 13 06 05. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Kanalviereck (Mittelweser, Küka, DEK [Nordstrecke] MLK), Minden und Bremen
Das überwiegend in Minden stationierte Bilgenentölerboot „BIBO 4“ führt in regelmäßigen Abständen Streckenfahrten im Kanalviereck durch. „BIBO 4“ ist erreichbar unter0170 / 8 13 06 04. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Hamburg
Im Hamburger Hafen steht von Montag bis Freitag ein Bilgenentölerboot zur Verfügung. Zusätzlich können an einer Landstation flüssige und feste öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle abgegeben werden. Detailliertere Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Zwischen Elbe und Oder
In Berlin und Magdeburg sind kombinierte Bunkerboote und Bilgenentölerboote für den BEV im Einsatz. Zwischen Elbe und Oder führt ein Entsorgungsschiff (umgebaut in Doppelhülle) jeden zweiten Monat ein Streckenfahrt durch. Detaillierte Informationen finden Sie hier oder im Bereich Download.

Bremerhaven, Lübeck
Binnenschiffsentsorgungen von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen sind am Gelände der Firma UTG von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr nach vorheriger Voranmeldung unter der Rufnummer 04 71 / 9 46 90 - 0 nach Verfügbarkeit der Anlage möglich.

Entsorgungen im Unterweserbereich zwischen der Huntemündung (Unterweser km 32 und der Seegrenze), bei denen die separate An- und Abfahrt einer Barge erforderlich ist, müssen zuvor beim BEV unter Verwendung des Formulars „Meldung von Entsorgungsbedarf“ angemeldet werden.

Entsorgungen in Lübeck müssen zuvor beim BEV unter Verwendung des Formulars „Meldung von Entsorgungsbedarf“ angemeldet werden.

Das Formular finden Sie hier oder im Bereich
Download.

Entsorgung durch Straßenfahrzeuge
In weniger stark befahrenen Wasserstraßenabschnitten erfolgt die Entsorgung fester und flüssiger Abfälle von Binnenschiffen mit Straßenfahrzeugen erfolgen (Saugwagen, Pritschenwagen o.ä.).

Bitte beachten Sie, dass für die Disposition ein zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Der BEV ist gehalten, die wirtschaftlich günstigste Entsorgungsmöglichkeit ausfindig zu machen. Hierfür wird ein Vorlauf von fünf Arbeitstagen benötigt (montags bis freitags, ohne Feiertage).

Entsorgungsbedarf ist dem BEV mit einem Anforderungsformular mitzuteilen. Der BEV wird einen geeigneten Entsorger auswählen und ihm den Auftrag erteilen. Das Anforderungsformular erhalten Sie hier oder aber in unserem Downloadbereich.

Einzelheiten der Entsorgung (z.B. Hinweise für die Anfahrt zum Schiff) sind nach Auftragserteilung durch den BEV zwischen dem beauftragten Entsorger und der Schiffbesatzung abzustimmen.

Sonstiges
In allen bisher noch nicht angesprochenen Fällen soll ebenfalls das Anforderungsformular verwendet werden, um dem BEV Entsorgungsbedarf anzuzeigen. Zu diesen Fällen gehört z.B. der Entsorgungsbedarf von Fahrzeugen auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Das Anforderungsformular erhalten Sie hier oder aber in unserem Downloadbereich

 

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